Geld sparen mit dem Bonusheft

12. Oktober 2018 | Duo Dental Zahntechnik

Ein regelmäßig gefülltes Bonusheft schont den Geldbeutel – spätestens dann, wenn ein Zahnersatz notwendig wird. Wir von Duo Zahntechnik Falkenstein möchten Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass das Bonusheft ein sinnvoller Bestandteil der Gesundheitsvorsorge ist. Dieses Jahr noch kein Stempel? Dann besuchen Sie im letzten Quartal 2018 noch Ihren Zahnarzt.

 

Der regelmäßige Zahnarztbesuch ist wichtig für eine nachhaltige Mundgesundheit. Wer seine Kontroll- und Behandlungstermine einmal jährlich im Bonusheft quittieren lässt, kann außerdem Geld sparen – beim Zahnersatz, z. B. von Duo Zahntechnik. Also warum „bares“ Geld verschenken?

Warum brauche ich ein Bonusheft?

Das Führen des Heftes ist keine Pflicht, aber eine Kür, die belohnt wird. Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sowie mitversicherte Familienangehörige sollten ein Bonusheft besitzen. Denn das Bonusheft dient als Motivation für den alljährlichen Zahnarzt-Kontrollbesuch und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Mundgesundheit und deren Vorsorge. Schöne, saubere Zähne und ein gesundes Zahnfleisch tragen zu einer hohen Lebensqualität bei. Und es gibt noch einen Grund, das Bonusheft einmal im Jahr aus der Tasche zu ziehen.

Was bringt mir das Bonusheft?

Ein über fünf Jahre lückenlos ausgefülltes Bonusheft belohnt den gesetzlich Krankenversicherten mit einem um 20 Prozent erhöhten Festzuschuss. Bei zehn Jahren sind es sogar 30 Prozent. Das macht sich bemerkbar, wenn ein Zahnersatz – eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese – notwendig wird.

Wir von Duo Zahntechnik wissen, dass neue Zähne für viele Patienten eine hohe Investition bedeuten und empfehlen daher, das Bonusheft regelmäßig beim Zahnarzt vorzulegen.

Verschenken Sie kein „bares“ Geld! Sie als Patient erhalten z. B. für einen bei Duo Zahntechnik Falkenstein gefertigten Zahnersatz einen Zuschuss zum Zuschuss! Die 20 bzw. 30 Prozent Bonus addieren sich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Festzuschuss. Beispiel: Erhalten Sie ohne Bonusheft einen Zuschuss von 600,00 €, werden mit Bonusheft 720,00 € oder sogar 780,00 € bezuschusst. Grund genug, bis zum Ende des Jahres noch einen Zahnarzttermin zu vereinbaren und diesen dann auch wahrzunehmen.

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